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Belegstand Stolberg/Harz 2026
Diese Belegstelle, die einst als Belegstand begonnen hat, bietet ebenso viel Platz und Raum im Halbschatten, wie die Belegstelle auf Wippra. Seit nunmehr zwei Jahren sind im gesamten Einzugsgebiet der Belegstelle für die Jagd des Grafen von Stolberg hektarweise Blüh- und Wildblumenfelder angelegt worden, was das Trachtband und die Paarungsbedingungen auf der Belegstelle optimiert hat. Hier geht es den Drohnen gut und die frisch gepaarten Königinnen werden optimal versorgt. Das Begattungsergebnis dieser Belegstelle überzeugt in jeder Hinsicht.
Zur Drohnenlinie auf Stolberg 2026:
Im Jahr 2026 wird die Drohnenlinie auf Stolberg die Linie AP00 sein. Diese Biene ist eine ausgesprochene Gebirgsbiene, mit einer enormen Flugfähigkeit, in jeder Hinsicht robust mit besten Überwinterungseigenschaften. Die Völker dieser Buckfastlinie gehören zu den stärksten Völkern an jedem Bienenstand. Trotz ihrer enormen Volksstärke bleibt die Linie überraschend schwarmträge. Sie ist eine dunkle Buckfast, die die charakteristischen Stärken ihrer anatolischen Herkunft noch sehr schön zeigt und vererbt.
Zum Pedigree:
AP09 (RKR) = .23 - AP08 (RKR) shw 470 (RKR); .21 – AP07 (RKR) rud S86 (BB);
.19 – AP06 (RKR) rud B52 (BB); .17 – AP05 (RKR) rud Ruden-VSH (JBB) :
imq .15 – AP04 (NE) nst A4(NE): no more data
Die Anlieferung und Abholung erfolgt:
*jeden Sa. nach Absprache (immer den Donnerstag vor dem Beschickungssamstag)
*die Zeit ist je nach Temperatur (in der Regel aber 6:00 Uhr)
*Treffpunkt je nach Absprache in Stolberg oder in Roßla
*Begin der Beschickung ist am 16.05.2026 bis Mitte August
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Handy: Ralf Kolbe 0172 / 88 28 358
Internet: www.imkereikolbe.de
Wir erheben eine Gebühr von 10,- € je Begattungseinheit von der je 2 € an den Urzüchter gespendet wird ( der Kreis von guten Züchtern (Urzüchter) wird immer kleiner und wir sollten diese Arbeit schätzen so lange wir sie noch haben).
Drohnenabsperrgitter und Seuchenfreiheitsbescheinigung sind Bedingung.
Das Befahren des Forstes und das Betreten der Belegstelle, ist nur in Begleitung des Belegstellenleiters gestattet.
Für die Begattungseinheiten wird keine Haftung übernommen.
Wir wünschen allen Beschickern unseres Belegstandes viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Kolbe
Roßla-Südharz, 01.01.2026